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efa-Immobilien

Immobilienvermittlungen & Hausverwaltungen

 

 

 

     
                 
 

 

 
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Efa-Immobilien bietet dem Empfänger das bezeichnete Objekt an. Bei Erwerb dieses Objektes durch ihn oder einen Verwandten zahlt der Empfänger unbeschadet einer Provision der Gegenseite an Efa-Immobilien eine Maklerprovision in Höhe von 3,57% inkl.  der gesetzlichen MwSt vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte (z.B. Anmietung anstelle von Ankauf ...) für den Nachweis oder die Vermittlung.

Bei Zustandekommen eines Mietvertrages durch den Empfänger oder wiederum einen Verwandten zahlt der Empfänger unbeschadet einer Courtage der Gegenseite an die Efa-Immobilien eine Maklerprovision in Höhe von 2 Monatsmieten des im Mietvertrag vereinbarten Mietwertes, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den Nachweis oder die Vermittlung.


Die Maklerprovision ist am Tage des Vertragsabschlusses fällig.


Der Empfänger behandelt das Angebot sowie alle Mitteilungen über das Angebot vertraulich. Gelangt ein Dritter durch eine Indiskretion des Angebotsempfängers zu einem Vertragsabschluss mit dem benannten Anbieter (Verkäufer, Vermieter oder Bauträger etc.), so ist der Empfänger zur Zahlung der Maklerprovision in Höhe von 3,57% inkl. der gesetzl. MwSt bei Erwerb bzw. in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzl. MwSt bei Anmietung an Efa-Immobilien verpflichtet.


Ist die von Efa-Immobilien nachgewiesene Kauf- oder Mietangelegenheit dem Angebotsempfänger bereits bekannt, so hat er dieses Efa-Immobilien mit dem Nachweis seiner Kenntnis unverzüglich zu erklären.
Efa-Immobilien hat Ihre Informations- und Nachweispflicht gemäß § 10 und 11 MaBV erfüllt. Hinsichtlich des Objektes ist Efa-Immobilien auf die Auskünfte des Anbieters, Vermieters, Verkäufers, Bauherrn, Bauträgers und der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ebenso wie für die Objekte selbst übernimmt Efa-Immobilien keinerlei Haftung oder Gewähr! Efa-Immobilien nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und Interessenten bzw. Käufer oder zwischen dem Vermieter und Interessenten bzw. Mieter dienen.